Betreuungsdienste nach § 45b SGB XI
Pflegeberatung - Betreuung nach § 45 SGB XI:
Beratung zum individuellen Bedarf. Die Pflegeberatung nach § 45 findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen mit der pflegenden Person bzw. Angehörige statt. Dort kann die Beratung gezielt auf Ihre persönliche Situation und Anliegen eingehen und Sie detailliert zu Ihrer Situation beraten. Dies umfasst die Beratung zur Pflege, zu Leistungen der Pflegeversicherung, Beratung zu Ihrem Krankheitsbild, z. B. Demenz, Parkinson, oder zu weitern Themen, die in Zusammenhang mit Pflege stehen. Die Pflegeberatung kann jederzeit von den Angehörigen oder anderen pflegenden Personen in Anspruch genommen werden.
Ein Pflegegrad ist dazu nicht erforderlich. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Die Beratung muss nicht beantragt werden.
Betreuungsdienste nach § 45b SGB XI
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