ambulanter Pflegedienst
Grundpflege SGB XI: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Behandlungspflege SGB V: Die Versorgung auf ärztliche Verordnung, zur Sicherstellung der Behandlung.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Bei Krankheit, oder Einschränkungen z.B. durch den Alterungsprozess, oder Behinderung.
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3
Schulungen für Patienten, pflegende Angehörige und Pflegepersonen
Zusätzliche Betreuungsleistungen