Verhinderungspflege / Krankenhaus Vermeidungspflege nach SGB XI 

Ihr Pflegedienst in Stuttgart bietet Verhinderungspflege für pflegende Angehörige bei Krankheit, oder Urlaub.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige wegen Urlaubs oder einer Erkrankung ihre Angehörigen nicht pflegen können. Man nennt dies Verhinderungspflege, diese kann maximal für sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Sie haben Fragen, oder brauchen Unterstützung? Wir haben Antworten und Lösungen.

Verhinderungspflege während zusammenhängenden Zeiträumen

Stundenweise Verhinderungspflege

Regelung nach SGB XI

Über 60% der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Häusliche Pflege ist nicht nur körperlich, sondern auch seelisch anstrengend und daher für Pflegende leider oft eine Belastung. Für pflegende Angehörige ist es daher empfehlenswert, sich ab und an Auszeiten zu gönnen, bzw. von einem ambulanten Pflegedienst Hilfe zur Entlastung in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall ist eine Beratung empfehlenswert, damit man weiß, welche Möglichkeiten und Ansprüche unter welchen Umständen aus der Pflegeversicherung gegeben oder garantiert sind. Grundsätzlich unterstützt Ihr DOKA Pflegedienst Sie und Senioren, bei allen anfallenden Anforderungen und Bedürfnissen in Situationen die Pflege erforderlich machen. Neben der ambulanten Versorgung reicht unser Angebot von Verhinderungspflege bis hin zu der teilstationären Tagespflege.