Grundpflege SGB XI

Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende und gewöhnlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen.

Diese umfassen:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten in Bereichen des täglichen Lebens und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation

Vorbeugung (Prophylaxen)

Bei  Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen (Pflegestandards),

welche man nicht mit medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) verwechseln darf.